09 Mrz 2009 18:29

forderungskatalog2009_klein.jpgWie auch bereits im Jahre 2004 hat der Salzburger Landesjugendbeirat einen Maßnahmen- und Forderungskatalog an die neue Landesregierung erstellt.

Dieser Maßnahmenkatalog dient dazu, in Zusammenarbeit von Politik und allen zuständigen Einrichtungen und Vereinen verbesserte Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in der kommen den Legislaturperiode bis 2014 zu schaffen. Die Vorschläge gehen bewusst über das Aufgabenfeld der außerschulischen Jugendarbeit hinaus, da das Leben von Kindern und Jugendlichen nicht nur von der Freizeit geprägt wird, sondern Schule und Arbeit ebenso wichtige wie bestimmende Lebensfelder für Kinder und Jugendliche darstellen.

Download:
forderungskatalog-2009-bis-2014.pdf

08 Mrz 2009 22:10

Der Salzburger Landesjugendbeirat (SLJBR) wurde 1946 als Zusammenschluss von demokratischen Jugendorganisationen gegründet. Im Jahre 1984 erhielt er mit dem Jugendförderungsgesetz seine gesetzliche Verankerung.

In den Jahren 1998 und 1999 wurde das Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz mit starker Beteiligung von Jugendlichen und dem SLJBR neu überarbeitet und es entstand daraus das Salzburger Jugendgesetz.

Im Abschnitt 3, § 11 ist der Salzburger Landesjugendbeirat folgendermaßen beschrieben:

„Zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen Angelegenheiten junger Menschen, insbesondere der Jugendförderung nach diesem Gesetz und des Jugendschutzes, wird beim Amt der Landesregierung ein Beirat eingerichtet. Dieser Beirat führt die Bezeichnung „Landes-Jugendbeirat“.

 
 

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