08 Mrz 2009 22:10

Der Salzburger Landesjugendbeirat (SLJBR) wurde 1946 als Zusammenschluss von demokratischen Jugendorganisationen gegründet. Im Jahre 1984 erhielt er mit dem Jugendförderungsgesetz seine gesetzliche Verankerung.

In den Jahren 1998 und 1999 wurde das Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz mit starker Beteiligung von Jugendlichen und dem SLJBR neu überarbeitet und es entstand daraus das Salzburger Jugendgesetz.

Im Abschnitt 3, § 11 ist der Salzburger Landesjugendbeirat folgendermaßen beschrieben:

„Zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen Angelegenheiten junger Menschen, insbesondere der Jugendförderung nach diesem Gesetz und des Jugendschutzes, wird beim Amt der Landesregierung ein Beirat eingerichtet. Dieser Beirat führt die Bezeichnung „Landes-Jugendbeirat“.