08 Okt 2005 10:10
Dem Landesjugendbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Stellungnahmen vor Erlassung oder Änderung der Förderungsrichtlinien
- Stellungnahmen zu Gesetz- oder Verordnungsentwürfen, die besonders Kinder und Jugendliche betreffen
- Gemeinsame Projekte mit und für Kinder und Jugendliche
- Festlegung bedeutender konkreter Zielsetzungen der Jugendförderung
- Austausch und Information über Veranstaltungen, Aktionen und Projekte, die von den Kinder- und Jugendorganisationen sowie Jugendzentren durchgeführt werden
- …
Der Landesjugendbeirat kann darüber hinaus alle Angelegenheiten, die junge Menschen, Jugendorganisationen oder sonstige Einrichtungen für die Jugend betreffen, von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen, und zwar insbesondere auch zum Zweck der Information und der Koordination der Jugend oder von Einrichtungen.

